Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

71/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 17.07.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Wahlbekanntmachung

1. Am 01. September 2024 findet die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Döbeln ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

Hinweis: Folgende Wahlräume sind teilweise barrierefrei zu erreichen:

  • Lessing-Gymnasium, Str. des Friedens 9,
  • Grundschule Großbauchlitz, Schulstr. 7,
  • Seniorenhaus Technitz, Zum Muldenblick 11,
  • Berufliches Schulzentrum, Eingang Bertholdstr.,
  • Rathaus, Eingang Obermarkt, barrierefreier Zugang über Stadthausstr.,
  • Kita Ost I, K.-Kollwitz-Str. 21a,
  • Schule Döbeln Ost II, Dresdner Str. 30,
  • Schulzentrum "Am Holländer", Bayerische Str. 9/10,
  • Ebersbach, Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 63b und
  • Haus der Sachsenjugend Mochau, Am Dreieck 1, OT Mochau

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 11.08.2024 übersandt wird, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Die sechs Briefwahlvorstände der Stadt Döbeln treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.00 Uhr im Rathaus, Obermarkt 1, Zimmer 116, 217 sowie in der Diele des Ratskellers und im Lessing-Gymnasium Döbeln, Straße des Friedens 9, Zimmer H 101, H102 und H104 zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist – außer er besitzt einen Wahlschein (siehe 5.).

Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und/oder seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung

                     und

b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,                    

                     und

b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den
der Wahlschein ausgestellt ist

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Stadtverwaltung Döbeln abgegeben werden. Wahlbriefunterlagen erhalten Wahlberechtigte auf Antrag von der Stadt Döbeln (ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt).

Hinweis zur Briefwahl: 

In der Zeit vom 13. bis 30.08.2024 können im Rathaus der Stadt Döbeln, Erdgeschoss, Zimmer 010, zu folgenden Zeiten Wahlscheinanträge gestellt sowie Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl abgeholt und abgegeben werden, in diesen Zeiten kann auch die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden:

montags geschlossen 
dienstags 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr 
mittwochs 9.00 - 12.00 Uhr 
donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr 
freitags  9.00 - 12.00 Uhr 
sowie zusätzlich Freitag, dem 30. August 2024 von 12.00 - 16.00 Uhr  

   

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 13 Absatz 4 des Sächsischen Wahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen; dies kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert, oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Sächsischen Wahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch eine Stimmzettelschablone und die dazugehörige Audio-CD verwenden. Diese Hilfsmittel reicht der Sehbehindertenverband aus (Kontakt: 0351 80 90 611; E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 

Döbeln, den 17.07.2024

           
Große Kreisstadt Döbeln
Liebhauser
Oberbürgermeister

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