Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
 Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
| Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,  | 
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
19/2022e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 09.03.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
 Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
| Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,  | 
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Einladung zur 23. Sitzung des Döbelner Stadtrates 
am Donnerstag, 17.03.2022, 17.00 Uhr
Ort, Raum: Volkshaus Döbeln (großer Saal), Burgstraße 4, 04720 Döbeln
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1 | Eröffnung | 
| 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit | 
| 3 | Bestätigung der Tagesordnung | 
| 4 | Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat der Stadt Döbeln | 
| 5 | Verpflichtung eines Stadtrates | 
| 6 | Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 22.Sitzung des Stadtrates - öffentlich - vom 03.02.2022 | 
| 7 | Anfragen der Bürger (Zeitdauer ca. 30 Minuten) | 
| 8 | Informationen des Oberbürgermeisters | 
| 9 | Öffentliche Vorlagen | 
| 9.1 
 | Besetzung der Stelle des/der Stadtkämmerers/in    | 
| 9.2 | Grundsatzbeschluss zum Bau des Feuerwehrgerätehauses in Lüttewitz | 
| 9.3 | Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP) | 
| 9.4 | Aufhebung des Ingenieurvertrages zur Umsetzung des Digitalpaktes Schulen | 
| 9.5 
 | Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2022 | 
| 9.6 | Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 164/6 der Gemarkung Limmritz | 
| 8 | Anfragen der Stadträte - öffentlich | 
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Der Einlass erfolgt über den hinteren Eingang des Volkshauses gegenüber dem Kino.
Die Teilnahme an der Sitzung ist nur mit einem 3G-Nachweis
(Impf-, Genesenen-, Testnachweis) möglich.
Bitte bringen Sie einen Mund- und Nasenschutz (FFP2) mit.
Döbeln, den 08.03.2022
Liebhauser
Oberbürgermeister




