Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

24/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 13.03.2026

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Einladung zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Ländliche Neuordnung Leuben-Schleinitz II
Stadt Nossen
Landkreis Meißen
 
Verfahrensnummer: 270021
Stadt Döbeln
Landkreis Mittelsachsen 
 

 

Das Staatliche Amt für Ländliche Neuordnung Kamenz ordnete mit Beschluss vom 15.12.1997 das Verfahren der Ländlichen Neuordnung Leuben-Schleinitz II an. Das Verfahrensgebiet wurde zuletzt geändert durch die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen mit Beschluss vom 16.09.2016.

Die mit der Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses entstandene Teilnehmergemeinschaft benötigt einen arbeitsfähigen Vorstand, der von der Teilnehmerversammlung gewählt wird. Durch das Ausscheiden von verdienten Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand zurzeit nur eingeschränkt handlungs- und beschlussfähig. Aus diesem Grund muss der Vorstand nachgewählt werden. Der bisherige Vorstand wird durch die Nachwahl ergänzt. Zukünftig werden vier gewählte Vorstandsmitglieder sowie vier Stellvertreter als Entscheidungsorgan die Teilnehmergemeinschaft vertreten.

Die Teilnehmer, das heißt alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet, oder deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte, werden hiermit eingeladen zur

Teilnehmerversammlung
am Mittwoch, dem 22. April 2026, um 18:00 Uhr in den Gasthof Lossen,
An der Landstraße 12, 01683 Nossen.

Zur Tagesordnung gehören folgende Punkte:

  1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Vorschlages zum Wahlverfahren
  2. Abstimmung zum Wahlverfahren
  3. Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  4. Allgemeine Aussprache zum Verfahren der Ländlichen Neuordnung Leuben-Schleinitz II und IV

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Nachwahl des Vorstandes beteiligen.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG).

Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, sollten daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen.

Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung die Mitglieder des Vorstandes bestellen.

Der Wahl zum Vorstandsmitglied kann sich jede volljährige, natürliche Person stellen, unabhängig davon, ob sie Teilnehmer (das heißt Eigentümer oder Erbbauberechtigter im Verfahrensgebiet), Nebenbeteiligter (z. B. Bewirtschafter, Gemeindevertreter) oder Nichtbeteiligter ist. Ebenso müssen die Kandidaten für den Vorstand nicht örtlich ansässig sein. Die Kandidaten für den Vorstand sollten interessiert sein, aktiv an der Durchführung des Verfahrens und an der Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken. Es konnten bereits einige Interessenten gewonnen werden.

Weitere Interessenten an der Mitarbeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sind aufgerufen, bis zur Wahl ihre Bereitschaft bei der oberen Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen (Telefon Frau Pohler 03521/725-2161) oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. unter Angabe ihrer Kontaktdaten zu erklären.

Die Gebietskarte mit der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes sowie weitere Informationen können unter der Adresse https://www.vlnsachsen.de/landkreise/meissen/leuben-schleinitz-2 abgerufen werden.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument mit.
Es wird empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber (blau schreibend) mitzubringen.

Großenhain, 10.02.2026

gez. Pohler
Obere Flurbereinigungsbehörde

Einladung zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Leuben-Schleinitz II 

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