Geburt
Beurkundung einer Geburt
Aufgrund der Auflösung des Entbindungsheimes in Döbeln im Jahre 1973 werden in Döbeln nur noch sehr wenige Kinder geboren.
Wird ein Kind zu Hause geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche mittels schriftlichem Nachweis der Hebamme von der Person, die unmittelbar bei der Geburt zugegen war, im Standesamt angezeigt werden.
Wird ein Kind zu Hause geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche mittels schriftlichem Nachweis der Hebamme von der Person, die unmittelbar bei der Geburt zugegen war, im Standesamt angezeigt werden.
Um die Geburt zu beurkunden, werden folgende Unterlagen benötigt. Alle Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden.
Verheiratete
- Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- ist die Eheschließung im Ausland gewesen, benötigen Sie eine Originalheiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde
Ledige
- die Geburtsurkunde der Mutter und ggf. des Vaters des Kindes
- ist eine Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter abgegeben wurden, so sind diese Urkunden ebenfalls vorzulegen
- ist eine Sorgerechtserklärung gemacht wurden, ist auch diese vorzulegen
Geschiedene und Verwitwete
- die Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe und den Nachweis der Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)