Beurkundung

BEURKUNDUNG EINER GEBURT

Aufgrund der Auflösung des Entbindungsheimes in Döbeln im Jahre 1973 werden in Döbeln nur noch sehr wenige Kinder geboren.
Wird ein Kind zu Hause geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche mittels schriftlichem Nachweis der Hebamme von der Person, die unmittelbar bei der Geburt zugegen war, im Standesamt angezeigt werden. Um die Geburt zu beurkunden, werden folgende Unterlagen benötigt:

VERHEIRATETE

  • Eheurkunde
  • ist die Eheschließung im Ausland gewesen, benötigen Sie eine Originalheiratsurkunde
        und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde

    LEDIGE
  • die Geburtsurkunde der Mutter und ggf. des Vaters
  • ist eine Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter abgegeben worden,
        so sind diese Urkunden ebenfalls vorzulegen
  • ist eine Sorgerechtserklärung gemacht worden, ist auch diese vorzulegen

    GESCHIEDENE UND VERWITWETE
  • die Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe und den Nachweis
        der Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes)

       

    BEURKUNDUNG EINES STERBEFALLES

    Sollten Sie als Angehöriger eines Verstorbenen betroffen sein, so beauftragen Sie am besten ein Bestattungsunternehmen mit der Regelung aller damit verbundenen Formalitäten.
    Das Unternehmen veranlasst  auch die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt.

    Dazu sind folgende Personenstandsunterlagen beizubringen:
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde,
        wenn dieser zum Zeitpunkt des Todes ledig war
  • Heiratsurkunde, wenn dieser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
  • war der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes geschieden, so ist dies urkundlich nachzuweisen
        (Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
        bzw. Familienbuch mit Auflösungsvermerk)
  • war der Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes verwitwet, so ist außer der Heiratsurkunde
        bzw. begl. Abschrift aus dem Familienbuch die Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners
        vorzulegen oder die entsprechende Urkunde mit Auflösungsvermerk

    Bei Anfragen und bei Beratungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!
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