Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt. Bestehen mehrere Wohnsitze (z. B. wenn die Partner unterschiedliche Wohnsitze haben), hat man eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Die Eheschließung selbst kann aber auch bei einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen! In diesem Fall wird die Anmeldung der beiden Partner mit den Personenstandsunterlagen weitergeleitet vom Wohnsitzstandesamt an das Eheschließungsstandesamt.
Notwendige Unterlagen zur Eheschließung
Für die Eheschließung sind verschiedene Unterlagen vorzulegen. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind grundsätzlich vorzulegen.
Foto: Steffi Manthey, Photodesign
Weiterhin benötigen Sie,
wenn Sie noch nicht verheiratet waren:
- eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch (wird beim Standesamt des Geburtsortes ausgestellt),
- eine erweiterte Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermelde- bzw. Gemeindeamt
wenn Sie bereits verheiratet waren, zusätzlich:
- die Heiratsurkunde der letzten Ehe und
- den Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners)
wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben:
- die Geburtsurkunde der Kinder
- und ggf. die Vaterschaftsanerkennung.
Ebenso ist eine Vorsprache im Standesamt erforderlich, wenn die Eheschließung im Ausland stattfinden soll.
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und im Original zusammengetragen haben, können Sie diese bei uns im Standesamt abgeben. Bei der Abgabe vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Abgleichen der geprüften Daten sowie Absprache Ihrer Trauung, zu dem beide Partner anwesend sein sollten! In Ausnahmefällen ist es möglich, mittels einer "Vollmacht" einen Partner zur Anmeldung der Eheschließung zu bevollmächtigen.
Nach der Trauung
Bitte bedenken Sie, dass sich durch die Eheschließung weitere Formalitäten ergeben können. Hat sich z. B. durch die Eheschließung Ihr Familienname geändert, benötigen Sie einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass. Wenn sich Ihr bisheriger Wohnsitz geändert hat, müssen Sie Ihren Wohnsitzwechsel bei der zuständigen Meldebehörde melden. Ebenso muss im Personalausweis bzw. Reisepass der Wohnsitzwechsel vermerkt werden. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr besitzen, muss die Steuerklasse und ggf. der Familienname geändert werden. Ihre Kfz-Zulassung und der Kfz-Brief müssen geändert werden, den Führerschein sollten Sie ebenfalls ändern lassen. Außerdem sollten Sie nicht vergessen Arbeitgeber, Versicherungen, Banken usw. über die mit Ihrer Eheschließung einhergehenden Veränderungen in Kenntnis zu setzen.Begründung einer Lebenspartnerschaft
Vom 01.10.2005 bis 31.10.2017 konnten gleichgeschlechtliche Partner im Standesamt eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit dem 01.11.2017 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten und Paare, welche sich in einer bestehenden Lebenspartnerschaft befinden, diese in eine Eheschließung umwandeln. Lassen Sie sich im Standesamt über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf beraten!Das Trauzimmer im Döbelner Rathaus
Foto: Thomas Türpe
Das Trauzimmer in Ostrau
Im Kulturdenkmal Gasthof „Wilder Mann“ in Ostrau wurde im Frühjahr 2019 ein zusätzlicher Trauraum eingerichtet. An festgelegten Samstagen von Mai bis Oktober jeden Jahres können interessierte Brautpaare sich in Ostrau das „Ja-Wort“ geben und bei Bedarf sogar vor Ort ihre Hochzeit mit allen Gästen feiern, egal ob im kleinen Kreis oder mit vielen Gästen im restaurierten Barocksaal des Hauses. Das liebevoll eingerichtete Trauzimmer im Erdgeschoß erfüllt alle Voraussetzungen, in einem, für eine Eheschließung, stilvollen und würdigen Ambiente, Trauungen auf Wunsch durchzuführen.
Interessierte Brautpaare können sich für 2025 bereits einen Termin im Döbelner Standesamt reservieren lassen.
Folgende Samstage sind dafür vorgesehen:
Spezielle Döbelner Angebote für Ihre Hochzeit
In Döbeln „stiefeln“ die Menschen durch`s Leben!
Warum? Weil Döbeln auch „Stiefelstadt“ heißt. Der Ursprung dieser Bezeichnung liegt nicht allein darin begründet, dass es wunderbare Schuhgeschäfte in der Stadt gibt, die schon mal jedes Frauenherz höher schlagen lassen. Der Grund dafür ist der „Original Döbelner Riesenstiefel“, welcher in der 2. Etage im Großen Sitzungssaal des Döbelner Rathauses zu bewundern ist. 1925 von sieben Schuhmachern gefertigt und erstmals präsentiert, hat dieser megagroße Schuh im Laufe der Jahre nicht nur in Döbeln für große Aufmerksamkeit gesorgt.
Foto: Fotogeschäft Junghanß Nossen
Wer schwer verliebt ist, schwebt ja bereits „auf Wolke Sieben“.
Es ist ein überwältigendes Gefühl, auf das man mit seinen Gästen bei der Hochzeit anstoßen sollte, damit es niemals verloren geht.
Tel. 03431 579-138.
Foto: Steffi Manthey, Photodesign
Ein unvergessliches Erlebnis für einen unvergesslichen Tag
Der Tag, an dem zwei Menschen sich das „Ja“- Wort geben und sich mit der Eheschließung zu ihrer Liebe bekennen ist ein ganz besonderer Tag. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hochzeit mit ganz vielen Freunden und Verwandten oder nur im kleinen Kreis gefeiert wird. Die Paare, die diesen Anlass mit einer großen Feier planen, suchen oftmals nach etwas ganz Besonderem, um den Hochzeitstag auch für ihre Gäste zu einem unvergesslichen Tag werden zu lassen. Leider gibt es in Döbeln kein prunkvolles Schloss, keine mittelalterliche Burg oder andere ausgefallene Räumlichkeiten, die der Trauzeremonie oder der anschließenden Feier einen besonderen Rahmen geben würden.
Foto: Thomas Türpe
Die Legende vom Hochzeitsbecher
Ein einflussreicher Edelmann hatte einst eine wunderschöne Tochter. Kunigunde, so hieß das schöne Kind, liebte einen jungen Goldschmied ohne Wissen ihres Vaters. Unter all den zahlreichen standesgemäßen Freiern gab es keinen, der sie die Liebe zu dem jungen Goldschmied vergessen ließ. Schließlich offenbarte sie sich ihrem mächtigen Vater, der vor Zorn bebte und den jungen Mann sofort einkerkern ließ. Kunigunde wurde alsdann vor Liebeskummer krank, und es schien als würde das Herz ihres Vaters von Tag zu Tag härter. Doch eines Tages schlug der Vater ihr vor: "Wenn dein Goldschmied einen Becher schmieden kann, aus dem zwei zur gleichen Zeit trinken können, ohne einen Tropfen zu verschütten, sollst du ihn zum Manne haben".
Foto: Stadt Döbeln
Insgeheim war er davon überzeugt, dass der junge Mann dieser Aufgabe nicht gewachsen war und Kunigunde sodann von ihm ablassen würde. Doch er rechnete nicht mit dem Ehrgeiz und Einfallsreichtum eines Mannes, der durch die Liebe beflügelt, in nur wenigen Tagen einen wunderbaren Rock als Becher formte, wie ihn vorher noch keiner gesehen hatte. Auf den Becher modellierte er den Rumpf seiner schönen Geliebten, die mit erhobenen Händen einen kleineren, beweglichen Becher hielt. So war es ein Leichtes für zwei Menschen gleichzeitig aus einem Becher zu trinken, ohne auch nur einen Tropfen zu vergießen. Der Edelmann musste so sein Wort einlösen und seinen Segen zur Hochzeit von Kunigunde und dem jungen Goldschmied geben. Und sie lebten glücklich bis ans Ende ihrer Tage.
Das Baumpflanzen
Die „Baumpflanzaktion“ im Frühjahr bzw. im Herbst könnte auch ein schönes Geschenk der Hochzeitsgäste sein.
„Wenn einer gut zum andern passt, sind Glück und Liebe gern zu Gast!“
30, 40 oder gar 50 Jahre und mehr mit einem Menschen zusammen zu bleiben. Doch möglich ist es!