Ausstellung von Urkunden
Standesämter und somit Standesamtsarchive gibt es seit 1876. Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Standesamtsbezirke verändert, d. h. kleinere Standesämter geschlossen.
Zum Standesamtsbezirk Döbeln gehören neben der Stadt Döbeln die Gemeinden Großweitzschen, Mochau, Ostrau und Zschaitz-Ottewig mit sämtlichen Ortsteilen.
Im Standesamtsarchiv befinden sich die Personenstandsbücher von folgenden ehemaligen Standesämtern: Zschochau, Zschaitz, Lützschnitz, Dreißig, Rittmitz, Gallschütz, Beicha, Kiebitz, Simselwitz, Mochau, Mockritz, Schrebitz, Ziegra, Technitz, Großweitzschen, Jahna, Ostrau, Westewitz und Lüttewitz.
Urkunden dürfen nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches den Personenstandsfall (Geburt, Ehe, Tod) beurkundet hat bzw. im Besitz der Personenstandsbücher ist.
Bei der schriftlichen Beantragung einer Urkunde bitte den Verwendungszweck angeben, da z. B. Geburtsurkunden für Rentenzwecke gebührenfrei ausgestellt werden.
Allgemeine Hinweise:
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünften aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz des § 61 Personenstandsgesetz.
Anspruch auf Ausstellung von Urkunden haben nur die betreffende Person selbst, die Eltern oder Verwandte in gerader Linie. Andere Personen erhalten Urkunden nur gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.