Verwaltungsaußenstelle Ebersbach
Mochau, Jahnatalstraße 4 Tel.: 03431 71400 |
Sprechzeiten allgemein: dienstags von 13:00 - 18:00 Uhr Sprechzeiten des Ortschaftsratsvorsitzenden In der Regel jeweils am 1. und 3. Dienstag im Monat |
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern.
Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.
Personenstandsurkunden können, wie folgt, beantragt werden:
Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.
* Sollten Sie sich für die Anforderung per E-Mail entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene E-Mail-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.
Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie der/die jeweiligen Ehepartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht der berechtigten Person oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.
Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.
Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.
Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:
Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. In solchen Fällen wenden Sie sich an das Stadtarchiv, Frau Ludwig, Tel. 03431 579-207 bzw. per Mail:
Benötigte Unterlagen:
Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern die berechtigte Person nicht selbst vorspricht, ist zusätzlich deren Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.
Bei schriftlicher Anforderung (Brief oder E-Mail) ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.
Briefwahl
Die Bürger der Stadt Döbeln und ihrer Ortsteile können ihren Wahlschein ONLINE beantragen.
Wir schicken Ihnen die Wahlunterlagen dann ab 26.05.2015 zu.
Ab Dienstag, den 26.05.2015 bis Freitag, den 05.06.2015, 16.00 Uhr haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, persönlich im Döbelner Rathaus im Bürgerbüro einen Wahlschein zu beantragen und ihre Wahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Die Briefwahl kann dann sofort vor Ort durchgeführt werden.
Stadtverwaltung Döbeln Bürgerbüro im Erdgeschoss, Obermarkt 1 |
|
Öffnungszeiten: | |
dienstags | 9.00 - 18.00 Uhr |
mittwochs | 9.00 - 12.00 Uhr |
donnerstags | 9.00 - 16.00 Uhr |
freitags | 9.00 - 12.00 Uhr |
Freitag, 05.06.2015 zusätzlich | 12.00 - 16.00 Uhr |
Man kann aber auch die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen, um sich in Ruhe zu entscheiden.
Bis spätestens Sonntag, den 07.06.2015, 18:00 Uhr müssen die verschlossenen Umschläge im Rathaus eingetroffen sein.
Dazu können sie auch in den großen Briefkasten am Rathaushaupteingang eingeworfen werden.
Hier können Sie am Wahlabend die Erfassung der einzelnen Wahlbezirke für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters ONLINE verfolgen.
Nach 18:00 Uhr beginnt in den einzelnen Wahlräumen die Auszählung der für diesen Wahlbezirk
abgegebenen Stimmen.
Die Ergebnisse der Briefwahl werden im Rathaus ausgezählt.
Sobald der 1. Wahlbezirk seine Schnellmeldung abgegeben hat, können Sie ONLINE
die Zwischenergebnisse bei der Erfassung der einzelnen Wahlbezirke verfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um nichtamtliche Zwischenergebnisse handelt.
Nach der Erfassung aller Wahlbezirke wird das vorläufige Endergebnis angezeigt.
Erst nachdem der Gemeindewahlausschuss das Ergebnis bestätigt hat, wird es amtlich.