Verwaltungsaußenstelle Ebersbach

Verwaltungsaußenstelle Ebersbach

Verwaltungsaußenstelle Ebersbach

 

Ebersbach, Hauptstraße 63 b
04720 Döbeln

Tel.: 03431 616115
Fax: 03431 616110
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Sprechzeiten des Ortschaftsratsvorsitzenden
Jürgen Müller:

dienstags von 17:00 - 18:00 Uhr
(nach Vereinbarung)

Verwaltungsaußenstelle Ebersbach 
Verwaltungsaußenstelle Mochau

Verwaltungsaußenstelle Mochau

Verwaltungsaußenstelle Mochau

 

Mochau, Jahnatalstraße 4
04720 Döbeln

Tel.: 03431 71400
Fax: 03431 714040
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Sprechzeiten allgemein:
Mitarbeiterin Peggy Plonka

dienstags von 13:00 - 18:00 Uhr
donnerstags von 13:00 - 16:00 Uhr

Sprechzeiten des Ortschaftsratsvorsitzenden
Ralph Zschörper:

In der Regel jeweils am 1. und 3. Dienstag im Monat
zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bzw. nach vorheriger
telefonischer Absprache (Mobil: 0163 7140530).

2015 Mochau Gemeindeverwaltung v k Lieske 3

 

Urkundenanforderung

Urkundenanforderung

Urkundenanforderung

 

Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes (Eheregister)
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern.
Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.

Personenstandsurkunden können, wie folgt, beantragt werden:

  • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
  • schriftliche Anforderung an folgende E-Mail-Adresse*: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift: Standesamt Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.

* Sollten Sie sich für die Anforderung per E-Mail entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene E-Mail-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie der/die jeweiligen Ehepartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht der berechtigten Person oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.

Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. In solchen Fällen wenden Sie sich an das Stadtarchiv, Frau Ludwig, Tel. 03431 579-207 bzw. per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Benötigte Unterlagen:

Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern die berechtigte Person nicht selbst vorspricht, ist zusätzlich deren Vollmacht  bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

Bei schriftlicher Anforderung (Brief oder E-Mail) ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

Briefwahl_2015

Briefwahl_2015

 

Briefwahl

Die Bürger der Stadt Döbeln und ihrer Ortsteile können ihren Wahlschein ONLINE beantragen.
Wir schicken Ihnen die Wahlunterlagen dann ab 26.05.2015 zu.

ONLINE-WAHLSCHEIN

Ab Dienstag, den 26.05.2015 bis Freitag, den 05.06.2015, 16.00 Uhr haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, persönlich im Döbelner Rathaus im Bürgerbüro einen Wahlschein zu beantragen und ihre Wahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Die Briefwahl kann dann sofort vor Ort durchgeführt werden.

Stadtverwaltung Döbeln
Bürgerbüro im Erdgeschoss, Obermarkt 1
 
   
Öffnungszeiten:  
dienstags 9.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 9.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 9.00 - 16.00 Uhr
freitags 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag, 05.06.2015 zusätzlich 12.00 - 16.00 Uhr


Man kann aber auch die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen, um sich in Ruhe zu entscheiden.
Bis spätestens Sonntag, den 07.06.2015, 18:00 Uhr müssen die verschlossenen Umschläge im Rathaus eingetroffen sein.
Dazu können sie auch in den großen Briefkasten am Rathaushaupteingang eingeworfen werden.

Wahlergeb_2015

Wahlergeb_2015

 

 

Hier können Sie am Wahlabend die Erfassung der einzelnen Wahlbezirke für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters ONLINE verfolgen.

Nach 18:00 Uhr beginnt in den einzelnen Wahlräumen die Auszählung der für diesen Wahlbezirk
abgegebenen Stimmen.
Die Ergebnisse der Briefwahl werden im Rathaus ausgezählt.

Sobald der 1. Wahlbezirk seine Schnellmeldung abgegeben hat, können Sie ONLINE
die Zwischenergebnisse bei der Erfassung der einzelnen Wahlbezirke verfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um nichtamtliche Zwischenergebnisse handelt.

Nach der Erfassung aller Wahlbezirke wird das vorläufige Endergebnis angezeigt.

Erst nachdem der Gemeindewahlausschuss das Ergebnis bestätigt hat, wird es amtlich.

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Stadt Döbeln

Große Kreisstadt Döbeln
Stadtverwaltung Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln

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