Vaterschaftsanerkennung
Ab 01.10.2021 ist für die Vaterschaftsanerkennung eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro zu entrichten.
Notwendige Unterlagen:
- Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) beider Elternteile
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes (wenn zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung bereits geboren)
Die Anerkennung ist auch vor der Geburt des Kindes möglich! Die Abgabe von Erklärungen zur Vaterschaft und Zustimmungserklärungen sind an keine Fristen und Termine gebunden und können jederzeit abgegeben werden.
Sind Mutter oder Vater des Kindes, für welches die Vaterschaftsanerkennung gemacht wird minderjährig, so muss der gesetzliche Vertreter der/des Minderjährigen (Eltern) ebenfalls seine Zustimmung erteilen.
Elterliche Sorge
Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, dann hat sie die alleinige Sorge für das Kind. Daran ändert auch eine Vaterschaftsanerkennung nichts! Es besteht die Möglichkeit, die Vaterschaft beim Jugendamt zu erklären und zugleich eine Sorgerechtserklärung abzugeben. Bei der Eheschließung der Eltern des Kindes wird die elterliche Sorge automatisch auf beide Elternteile übertragen.