Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
11/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht an 31.01.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses zur Fortschreibung des Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes für die Stadt Döbeln
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 242/28/2022 vom 10.11.2022 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Döbeln (Stand 15.11.2021) als Städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gebilligt.
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes dient der Stadt Döbeln als fachliche Grundlage für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Stand 15.11.2021) ersetzt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2013 (Beschl.-Nr. 297/33/2013) sowie die 1. Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2015 (Beschl.-Nr. 55/5/2015).
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Döbeln (Stand 15.11.2021) kann im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Zudem ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Döbeln (Stand 15.11.2021) auf der Homepage der Stadt Döbeln unter folgendem Link eingestellt:
https://www.doebeln.de/index.php/stadtentwicklungskonzept/einzelhandelskonzept
Liebhauser Siegel 31.01.2023
Oberbürgermeister