Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
25/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 22.03.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 23. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2022
In der 23. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2022 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 197/23/2022
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat der Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/212/2022
Der Stadtrat stimmte der Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat aus wichtigem Grund durch
Herrn Henning Homann
mit sofortiger Wirkung zu.
Beschluss-Nr.: 198/23/2022
Besetzung der Stelle des/der Stadtkämmerers/in
Vorlage: VSR/213/2022
Der Stadtrat bestellte ab dem 01.05.2022
Frau Claudia Gau
zur Stadtkämmerin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 100%. (…)
Beschluss-Nr.: 199/23/2022
Grundsatzbeschluss zum Bau des Feuerwehrgerätehauses in Lüttewitz
Vorlage: VSR/216/2022
Der Stadtrat beschloss den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Stellplätzen Stellplatzgröße 2 am Standort Lüttewitz vor dem Bauhofgelände Gemarkung Lüttewitz Flurstück 105/13. Mit folgender Finanzierung:
Kosten |
bisher in EUR |
aktuell in EUR |
Änderung in EUR |
Gesamtkosten |
1.220.000,00 |
2.150.000,00 |
+ 930.000,00 |
Fördermittel |
540.000,00 |
650.000,00 |
+ 110.000,00 |
Eigenanteil |
680.000,00 |
1.500.000,00 |
+ 820.000,00 |
Die Deckung der zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 820.000,00 EUR werden aus liquiden Mitteln der Stadt Döbeln bereitgestellt.
Die benötigten Finanzierungsmittel werden aufgrund der Planungs- und Bauzeitverschiebung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 im Haushalt eingeplant.
Die im Haushalt eingestellten Mittel werden bis Ende der Maßnahme im Haushalt übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechend notwendigen Schritte zur Durchführung der europaweiten Vergabeverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen zu veranlassen.
Im Rahmen der Planung sind Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen, um Kosten zu sparen.
Beschluss-Nr.: 200/23/2022
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LPZ). Beschluss Städtebauliches Entwicklungskonzept „Zentrum/Muldeninsel“ inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht
Vorlage: VSR/215/2022
Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) „Zentrum/ Muldeninsel“ inkl. der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) (Stand 01/2022) als Planungsgrundlage für die Antragstellung im Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP) in den jeweiligen Programmjahren.
Das SEKO „Zentrum / Muldeninsel“ inkl. KuF ist bei der SAB im Zuge der Antragstellung auf Neuaufnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP) nachzureichen.
Das SEKO „Zentrum / Muldeninsel“ inkl. KuF ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlage zum Beschlussvorschlag:
Ratsinformationssystem:
- Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) „Zentrum / Muldeninsel“ inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) (Stand 01/2022)
Beschluss-Nr.: 201/23/2022
Aufhebung des Ingenieurvertrages zur Umsetzung des Digitalpaktes Schulen
Vorlage: VSR/211/2022
Der Stadtrat beschloss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Ingenieurvertrag mit der Firma SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, Tzschirnerplatz 3 – 5, 01067 Dresden im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.
Beschluss-Nr.: 202/23/2022
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2022
Vorlage: VSR/214/2022
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2022.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 26/2022e am 22.03.2022)
Beschluss-Nr.: 203/23/2022
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 164/6 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/217/2022
Der Stadtrat beschloss, der Veräußerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 164/6 der Gemarkung Limmritz (…) zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 18.03.2022