Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

48/2026e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 18.05.2026

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentlicher Hinweis: Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Aktenzeichen.: 1.23.2-780.11
Reg.-Nr.: 0278-2026(N)
* Bitte bei Antwort Reg.Nr. angeben!

Die untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke nach § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes zu entscheiden:

Gemarkung Größe in ha Nutzungsart gem. Angaben im Vertrag / Katasterkarte
Gertitzsch (Gde. Döbeln, Stadt) 0,8090 LN (GL), GFW
Gertitzsch (Gde. Döbeln, Stadt) 0,0100 S

Flurstücksnummern entfallen aus Datenschutzgründen

Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der gesamten Grundstücke interessiert wären, wird die Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Mittelsachsen/Untere Landwirtschaftsbehörde bis zum 26.05.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.

Hinweis Die Flurstücknummer wird erst übermittelt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen eines qualifizierten Erwerbsinteressenten erfüllt sind.

Freiberg, den 12. Mai 2026

gez. Streich
Sachbearbeiterin

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft
Leipziger Straße 4                                                                               Telefon: 03731 799 4094
Zimmer A 006 im Altneubau                                                          Telefax: 03731 799 3664
09599 Freiberg                                       E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Öffentlicher Hinweis - Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

 

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