Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x102/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 01.09.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 9. Sitzung des Stadtrates vom 28.08.2025
In der 9. Sitzung des Stadtrates vom 28.08.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 85/9/2025
Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat der Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/097/2025
Der Stadtrat stimmte der Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von
Herrn Heiko Damme
zum 28. August 2025 zu.
Beschluss-Nr.: 86/9/2025
Antrag der SR-Fraktion WIR FÜR DÖBELN zur Verlängerung der K-Linie bis zum Busbahnhof
Vorlage: ANT/006/2025
Der Stadtrat erklärte den Antrag für erledigt. Zur weiteren Beratung werden Vertreter von REGIOBUS in den nächsten Hauptausschuss eingeladen.
Beschluss-Nr.: 87/9/2025
Erhöhung des Grundstocks der Wappenhensch-Hauptstiftung
Vorlage: VSR/089/2025
Der Stadtrat beschloss den Grundstock des Stiftungsvermögens von 536.372,28 EUR um 43.627,72 EUR aus den auf der Ergebnisrücklage Wappenhensch-Stiftung angesammelten Zinserträgen auf 580.000,00 EUR zu erhöhen.
Beschluss-Nr.: 88/9/2025
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage: VSR/086/2025
Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses wird mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.465.479,09 EUR wird der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Beschluss-Nr.: 89/9/2025
TV-Fahrradleasing
Vorlage: VSR/091/2025
Der Stadtrat beschloss:
- Die Einführung des Fahrradleasings gemäß TV-Fahrradleasing für tariflich Beschäftigte der Stadtverwaltung.
- Die Beauftragung des Leasinganbieters BusinessBike GmbH und den Abschluss des entsprechenden Rahmenvertrages.
Beschluss-Nr.: 90/9/2025
Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/092/2025
Der Stadtrat beschloss die Neufassung der Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) in der geänderten Fassung.
(veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt unter der Nummer x101/2025e am 29.08.2025)
Beschluss-Nr.: 91/9/2025
Wahl eines Ersatz-/Verhinderungsvertreters in den Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen
Vorlage: VSR/098/2025
Der Stadtrat wählte auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Döbeln im Block:
Natalie Möckel als erste dauerhafte Vertreterin und
Andy Scharf als zweiten dauerhaften Vertreter
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen (SKVS).
Beschluss-Nr.: 92/9/2025
Festlegung von Ort und Zeit der Sitzungen des Stadtrates für das Jahr 2026
Vorlage: VSR/090/2025
Der Stadtrat beschloss, seine regelmäßigen Sitzungen im Jahr 2026 an folgenden Tagen, jeweils 17.00 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, durchzuführen:
Donnerstag, den 5. Februar 2026
Donnerstag, den 26. März 2026
Donnerstag, den 21. Mai 2026
Donnerstag, den 25. Juni 2026
Donnerstag, den 27. August 2026
Donnerstag, den 24. September 2026
Donnerstag, den 5. November 2026
Donnerstag, den 10. Dezember 2026
Beschluss-Nr.: 93/9/2025
Verkauf von städtischen Grundstücken, Flurstücke 904/109 (86m²), 904/110 (150m²), 904/111 (131m²), 904/112 (146m²), 904/113 (129m²) u. 904/114 (116m²) je der Gemarkung Döbeln
Vorlage: VSR/094/2025
Der Stadtrat beschloss den Verkauf der in der Tabelle aufgeführten Flurstücke an die jeweils benannten Grundstückseigentümer zu dem ausgewiesenen Kaufpreis.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss der Grundstückskaufverträge zu veranlassen.
Beschluss-Nr.: 94/9/2025
Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück, Flurstück 70/14 der Gemarkung Saalbach
Vorlage: VSR/095/2025
Der Stadtrat beschloss, der Veräußerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 70/14 der Gemarkung Saalbach, an (…aus Datenschutzgründen anonymisiert….), zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.
Beschluss-Nr.: 95/9/2025
Fortsetzung des zum 30.05.2027 auslaufenden Erbbaurechts- samt Pachtvertrag (Teilfläche) für das städtische Grundstück, Flurstück 1180/15 der Gemarkung Döbeln und Flurstück 1181/34 der Gemarkung Döbeln
Vorlage: VSR/096/2025
Der Stadtrat beschloss, der Fortsetzung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 1180/15 der Gemarkung Döbeln, und der Fortsetzung des Pachtvertrages für eine Teilfläche des städtischen Grundstücks, Flurstück 1181/34 der Gemarkung Döbeln, an (…aus Datenschutzgründen anonymisiert….) zuzustimmen. Das Erbbaurecht am Grundstück und der Pachtvertrag für eine Teilfläche des vorgenannten städtischen Grundstückes soll um weitere 20 Jahre und damit bis zum 31.12.2047 fortgesetzt werden. Mit der Fortsetzung erfolgt gleichzeitig die Anpassung des Erbbauzinses auf 4.025,17 EUR/Jahr. Der Pachtzins verringert sich durch die Reduzierung der Pachtfläche geringfügig und beträgt 312,80 EUR.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 29.08.2025