Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x108/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 29.09.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Beschlüsse der 10. Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2025
In der 10. Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 97/10/2025
Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage: VSR/100/2025
Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses wird mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.359.795,40 EUR wird der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Im Jahresabschluss 2019 werden die Verrechnungsmöglichkeiten mit folgenden Beträgen genutzt:
3.019.647,93 EUR |
Verrechnung nach § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis |
96.558,56 EUR |
Verrechnung nach § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis |
48.672,43 EUR |
Übertrag nach § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik |
Aus der Ergebnisrücklage der Wappenhenschstiftung werden 1.829,54 EUR in Anspruch genommen.
Beschluss-Nr.: 98/10/2025
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2025
Vorlage: VSR/099/2025
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2025.
(veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt unter der Nummer x107/2025e am 29.09.2025)
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 26.09.2025