Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x123/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 06.12.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal
Aufgrund
- § 26, 48 und 61 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270) und
- § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425)
hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal am 27.11.2023 folgende Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen:
I. Änderungen:
1. In Anlage 1 zu § 1 (1) werden die Worte “Gemeinde Zschaitz-Ottewig” ersatzlos gestrichen.
2. In Anlage 1 zu § 1 (1) werden die Worte “Gemeinde Ostrau” durch den Wortlaut „Gemeinde Jahnatal“ ersetzt.
II. Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung und der Bekanntmachung ihrer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Döbeln, den 27.11.2023
Abwasserzweckverband Döbeln Jahnatal Siegel
Schilling
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Nach § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsKomZG und § 4 Abs. 4 SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal