Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
33/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 22.03.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 31. Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2023
In der 31. Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2023 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 273/31/2023
Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung)
Vorlage: VSR/317/2023
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss die Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung).
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 32/2023e am 22.03.2023)
Beschluss-Nr.: 274/31/2023
Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie des Haushaltsplanes der Jahre 2023 und 2024
Vorlage: VSR/319/2023
Der Stadtrat beschloss folgende Haushaltssatzung einschließlich der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2023 und 2024:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
Haushaltsjahr |
Haushaltsjahr |
|
- im Ergebnishaushalt mit dem |
||
- - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
48.468.734 |
49.460.161 |
- - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf |
51.820.656 |
52.802.394 |
- - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen |
-3.351.922 |
-3.342.233 |
- - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
0 |
0 |
- - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 |
0 |
- - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen |
0 |
0 |
- - Gesamtergebnis |
-3.351.922 |
-3.342.233 |
- - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen |
0 |
0 |
- - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen |
0 |
0 |
- - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages |
3.373.368 |
3.366.656 |
- - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages |
0 |
0 |
- - veranschlagtes Gesamtergebnis auf |
21.446 |
24.423 |
im Finanzhaushalt mit dem |
||
- -Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender |
46.388.505 |
47.452.571 |
- -Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender |
46.150.434 |
47.078.245 |
- -Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus |
238.071 |
374.326 |
- -Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
4.467.260 |
5.214.840 |
- -Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
7.788.920 |
8.867.080 |
- -Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus |
-3.321.660 |
-3.652.240 |
- - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als |
-3.083.589 |
-3.277.914 |
- -Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
0 |
0 |
- -Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
500.000 |
515.000 |
- - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen |
-500.000 |
-515.000 |
-Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln |
-3.583.589 |
-3.792.914 |
festgesetzt. |
§ 2 Kreditermächtigung |
||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen |
0 |
0 |
festgesetzt. |
||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen |
||
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur |
280.000 |
9.658.100 |
festgesetzt. |
||
§ 4 Kassenkredite |
||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen |
9.000.000 |
9.000.000 |
festgesetzt. |
||
§ 5 Hebesätze |
||
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
270 v. H. |
270 v. H. |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
390 v. H. |
390 v. H. |
Gewerbesteuer auf |
380 v. H. |
380 v. H. |
§ 6 Übertragbarkeitsvermerk |
Aufwendungen und Erträge, die aus zweckgebundenen Fördermitteln resultieren, nicht abgeschlossene Aufwendungen aus der Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie die unter dieser Übersicht aufgeführten Aufwendungen werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für übertragbar erklärt. |
Beschluss-Nr.: 275/31/2023
Beschluss zum Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2023 und 2024
Vorlage: VSR/320/2023
Der Stadtrat beschloss den Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2023 und 2024.
Beschlus-Nr.: 276/31/2023
Benennung der neu zu erschließenden Straße zum künftigen „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“
Vorlage: VSR/314/2023
Der Stadtrat beschloss die Benennung der kommunalen Straße zum „Karls Erlebnisdorf Döbeln / Mittelsachsen“ in „Erdbeerstraße“.
Beschluss-Nr.: 277/31/2023
Schulstandort Döbeln-Ost
Vergabe von Planungsleistungen für das Mensagebäude
Vorlage: VSR/310/2023
Der Stadtrat beschloss die Beauftragung der Planung des Mensagebäudes am Schulstandort Döbeln- Ost im Rahmen einer Vorplanung und Variantenuntersuchung.
Der Planungsauftrag geht an das Planungsbüro: Otto+ Müller Architekten GmbH BDA Loschwitzer Straße 31,
01309 Dresden in Höhe von 34.722,32 EUR.
Beschluss-Nr.: 278/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein "Zwergenland" e. V. Lüttewitz über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Zwergenland" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/291/2022
Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.
Beschluss-Nr.: 279/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten für den "Montessori-KinderGARTEN", Beicha, gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen(SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/292/2022
Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.
Beschluss-Nr.: 280/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Kirchgemeinde über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/293/2022
Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.
Beschluss-Nr.: 281/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzesvom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/294/2022
Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.
Beschluss-Nr.: 282/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/295/2022
Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.
Beschluss-Nr.: 283/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten der Kindertagesstätte "Berta Semmig - Haus der kleinen Stifte" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S.578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/296/2022
Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.
Beschluss-Nr.: 284/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/298/2022
Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 22.03.2023