Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

33/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 22.03.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 31. Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2023

In der 31. Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2023 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: 

Beschluss-Nr.: 273/31/2023
Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung)
Vorlage: VSR/317/2023

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss die Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung).

pdf(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 32/2023e am 22.03.2023) 


 

Beschluss-Nr.: 274/31/2023
Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie des Haushaltsplanes der Jahre 2023 und 2024
Vorlage: VSR/319/2023

Der Stadtrat beschloss folgende Haushaltssatzung einschließlich der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2023 und 2024:

§ 1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

 

Haushaltsjahr
2023
in EUR

Haushaltsjahr
2024
in EUR

     
     

-       im Ergebnishaushalt mit dem

   

-       - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

48.468.734

49.460.161

-      -  Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

51.820.656

52.802.394

-     -   Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf

-3.351.922

-3.342.233

     
     
     

-       - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

-       - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

0

-       - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(Sonderergebnis) auf

0

0

     
     

-      -  Gesamtergebnis

-3.351.922

-3.342.233

     
     

-       - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0

0

-      -  Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0

0

-       - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages
im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

3.373.368

3.366.656

-       - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages
im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

0

0

     

-     -   veranschlagtes Gesamtergebnis auf

21.446

            24.423

     
     
     

im Finanzhaushalt mit dem

   

-       -Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

46.388.505

47.452.571

-       -Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

46.150.434

47.078.245

-       -Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

238.071

374.326

     
     
     

-       -Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.467.260

5.214.840

-       -Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.788.920

8.867.080

-       -Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf

-3.321.660

-3.652.240

     
     
     

-      - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als
Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo
der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-3.083.589

-3.277.914

     
     
     

-       -Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

-       -Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

500.000

515.000

-      - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf

-500.000

-515.000

     
     
     

-Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln
im Haushaltsjahr

-3.583.589

-3.792.914

festgesetzt.

   
     
     
     

§ 2 Kreditermächtigung

   

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

0

0

     

festgesetzt.

   
     
     

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

   

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

280.000

9.658.100

     

festgesetzt.

   
     
     

§ 4 Kassenkredite

   

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf

9.000.000

9.000.000

     

festgesetzt.

   
     

§ 5 Hebesätze 

   

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

270 v. H.

 

270 v. H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v. H.

390 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

  

§ 6 Übertragbarkeitsvermerk

Aufwendungen und Erträge, die aus zweckgebundenen Fördermitteln resultieren, nicht abgeschlossene Aufwendungen aus der Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie die unter dieser Übersicht aufgeführten Aufwendungen werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für übertragbar erklärt.

 


 

Beschluss-Nr.: 275/31/2023
Beschluss zum Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2023 und 2024
Vorlage: VSR/320/2023

Der Stadtrat beschloss den Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2023 und 2024.


 

Beschlus-Nr.: 276/31/2023
Benennung der neu zu erschließenden Straße zum künftigen „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“
Vorlage: VSR/314/2023

Der Stadtrat beschloss die Benennung der kommunalen Straße zum „Karls Erlebnisdorf Döbeln / Mittelsachsen“ in „Erdbeerstraße“. 


 

Beschluss-Nr.: 277/31/2023  
Schulstandort Döbeln-Ost
Vergabe von Planungsleistungen für das Mensagebäude
Vorlage: VSR/310/2023

Der Stadtrat beschloss die Beauftragung der Planung des Mensagebäudes am Schulstandort Döbeln- Ost im Rahmen einer Vorplanung und Variantenuntersuchung.
Der Planungsauftrag geht an das Planungsbüro: Otto+ Müller Architekten GmbH BDA Loschwitzer Straße 31,
01309 Dresden in Höhe von 34.722,32 EUR.


Beschluss-Nr.: 278/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein "Zwergenland" e. V. Lüttewitz über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Zwergenland" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021  (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/291/2022

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


 

Beschluss-Nr.: 279/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten für den "Montessori-KinderGARTEN", Beicha, gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen(SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom    21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/292/2022

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 280/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Kirchgemeinde über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024

Vorlage: VSR/293/2022

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


 

Beschluss-Nr.: 281/31/2023  
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzesvom   21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024

Vorlage: VSR/294/2022

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 282/31/2023  
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/295/2022

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


 

Beschluss-Nr.: 283/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten der Kindertagesstätte "Berta Semmig - Haus der kleinen Stifte" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S.578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/296/2022

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


 

Beschluss-Nr.: 284/31/2023
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz          zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024
Vorlage: VSR/298/2022

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung. 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 22.03.2023

pdfBeschlüsse der 31. Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2023 

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